Dokumentation und Baualtersplan, ehemaliges Luftgaukommando III Berlin/Luftkriegsgericht (Petra Kind 2015)

Wir dokumentieren Ihr Baudenkmal:
„Bei der Durchführung von erlaubnispflichtigen Veränderungen und Baumaßnahmen an einem Denkmal ist die Dokumentationspflicht des Bauherrn durch das Denkmalschutzgesetz geregelt. Mit der Auflage, eine Bestandsdokumentation zu erstellen, werden Bauherr und Planer verpflichtet, den Zustand des Gebäudes mit seinen historischen Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen zu erfassen, d. h. den Bau in seiner überlieferten Erscheinungsform besser zu begreifen.“ (Landesdenkmalamt Brandenburg)